Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Chauffeur-Service Jackson Classics für Chauffeurfahrten mit Oldtimer-Fahrzeugen.
Stand 01.05.2023
Ein offenes Wort: Einen Oldtimer zu fahren, bedingt ein gewisses Fingerspitzen- und Feingefühl. Lenkung, Schaltung und vor allem auch die Bremse sind mit den heutigen Automobilen nicht vergleichbar. Oldtimer sind sensible Individualisten – und wollen auch so behandelt und vor allem gefahren werden. Daher bitten wir Sie, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam und sorgfältig zu lesen.
§ 1 Geltungsbereich
Nachfolgende Vertragsgrundlagen gelten für alle Mietverträge über die Anmietung von Oldtimern für Chauffeurfahrten, sowie für sonstige Leistungen des Chauffeur-Service von Jackson Classics. Ein Vertrag über eine Dienstleistung im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn er von Jackson Classics per E-Mail bestätigt wurde.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Bei schriftlicher oder mündlichen Buchung erhält der Interessent eine Auftragsbestätigung mit allen notwendigen Angaben, sowie ein Rechnung über die Anzahlung und die Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. Durch Bezahlung der Anzahlung innerhalb von 7 Tagen kommt der Vertag zustande. Das gebuchte Fahrzeug bleibt bis zum Eingang der Anzahlung für den Interessenten längstens 10 Tage reserviert. Ohne Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird das Fahrzeug wieder in die Vermietung gegeben.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise
Es gelten die bei Vertragsabschluss auf der Internetseite angegebenen Preise. Anderslautende
schriftliche Vereinbarungen bezüglich Mietzeit, Mietpreis, Kilometerpauschalen und sonstiger
Leistungen bleiben davon unberührt. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme zu bezahlen. Die Zahlung des gesamten Restpreises erfolgt an den Chauffeur in bar am Tag der Fahrt. Alle Preise sind in EURO, einschließlich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
§ 4 Beförderung und Bestimmungen
Es besteht keine Beförderungspflicht. Die Fahrgäste haben sich an die Anweisungen des Chauffeurs zu halten. Halten sich Fahrgäste nicht an die Anweisungen des Chauffeurs, oder stellen sie im Sinne der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch die Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist der Chauffeur berechtigt, die Beförderung abzubrechen. In diesem Falle wird der volle Preis aus der Auftragsbestätigung fällig. Gleiches gilt auch bei der Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen oder übermäßiger Verunreinigung.
In allen unseren Fahrzeugen besteht Rauchverbot, es darf weder gegessen noch getrunken werden und Haustiere jeglicher Gattung sind von der Beförderung ausgeschlossen.
§ 5 Auslandsfahrten
Bei Auslandsfahrten trägt der Kunde die Mehrkosten für Straßen- und Parkgebühren, Eintritte,
Fährkosten sowie Übernachtungskosten für den Fahrer.
§ 6 Vertragsstornierung
Beiden Vertragspartnern steht eine Stornierung zu. Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnet die Jackson Classics folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:
Generell werden bei Stornierungen 50,00€ Aufwandsentschädigung von Rückerstattungen abgezogen.
Bei Stornierungen bis 15 Wochen vor Antritt der Fahrt entstehen keine weiteren Kosten. Danach 30%, ab 5 Wochen vor Antritt der Fahrt 50%. Danach, also bei weniger als 5 Wochen 100%.
Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Sollte die gebuchte Fahrt aus gesundheitlichen, Wetter bedingten oder anderen nicht von uns zu verantwortenden Gründen nicht angetreten werden können, oder dass gebuchte Fahrzeug durch Unfall oder technischen Defekt nicht zur Verfügung stehen, wird der Buchungsbetrag in einen Gutschein umgewandelt, und die gebuchte Fahrt kann dann an einem neuen Termin stattfinden.
§ 7 Änderung der Mietzeit
Verzögerungen der Mietzeit durch Verschulden des Auftraggebers, werden zu Lasten des Auftraggebers nachberechnet, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von Jackson Classics. Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind unter Absprache mit Jackson Classics möglich.
§ 8 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen am Fahrzeug. Das Rauchen oder der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Mitnahme von Tieren untersagt. Beim Verstößen wird eine Reinigungspauschale von 200 € berechnet.
§ 9 Haftung von Jackson Classics Chauffeur-Service
Für sämtliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt. Sollte das im Mietvertrag angegebene Fahrzeug aus technischen Gründen, oder durch Unfall am Miettag nicht zur Verfügung stehen, ist die Jackson Classics berechtigt ein anderes gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz ohne jeglichen Wertausgleich einzusetzen. Weitere Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.
§ 10 Versicherungsschutz/Bedingungen
Für die Fahrzeuge des Oldtimer Chauffeur-Service besteht eine Haftpflicht und eine Kaskoversicherung, eine Insassenversicherung besteht nicht. Körper- oder Sachschäden an Dritten: Diese Deckung ist ohne Aufpreis in den Mietkosten enthalten.
§ 11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 63739 Aschaffenburg.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.